Für das erfolgreiche Einklagen eines außerkapazitären Studienplatzes werden bestimmte Unterlagen benötigt, die ‑ teilweise fristgebunden ‑ bei den im „Klageprogramm“ festgelegten Universitäten bzw. bei den jeweiligen Verwaltungsgerichten eingereicht werden müssten.
Senden Sie uns daher bitte im Falle einer Mandatierung oder auch für den Fall, dass Sie die Betreuung einer Studienplatzklage durch unsere Kanzlei erwägen folgende, Unterlagen zu:
- Ihr Abiturzeugnis (mit Beglaubigungsvermerk) oder sonstige Nachweis über Ihre Hochschulzugangsberechtigung (vorab einmal, im Falle späterer Mandatierung wird Ihnen die benötigte Anzahl beglaubigter Abiturzeugnisse noch mitgeteilt werden).
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- Nachweis über Ihre Bewerbung zum jeweiligen Semester (z.B. WS 2018/19 oder SS 2019) zum gewünschten Studiengang und Fachsemester bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) bzw. über Ihre Direktbewerbung bei der jeweiligen Hochschule.
- Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de) bzw. der Universitäten/Hochschulen, bei denen Sie sich direkt beworben haben ‑ sofern bzw. sobald sie Ihnen zugegangen sind -.
Im Falle des Einklagens eines Studienplatzes zu einem höheren Fachsemester:
- Angaben zu Ihrem früheren Studium
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Im Falle eines Quereinstiegs:
- Angaben zu Ihrem früheren Studium und Studienort (vor allem bei einem früher absovierten Auslandstudium).
Im Falle unserer Mandatierung, Rücksendung
- der von uns vorbereiteten Vollmachten und
- Eidesstattlichen Versicherungen
- von Rechtsanwalt Dr. Wesener bereits unterschrieben Honorarvereinbarung.