Zum Verwaltungsrecht zählen alle Rechtsnormen, welche die Tätigkeit der öffentlichenVerwaltung, insb. deren hoheitliches Tätigwerden gegenüber dem Bürger und privaten Betrieben, regeln. Letztlich
ist das Verwaltungsrecht (neben dem die Grundlagen der gesamten Rechtsordnung bildendem Verfassungsrecht) immer dann gefragt, wenn Behörden hoheitlich tätig geworden sind (z.B. durch den Erlass
von Ordnungsverfügung) oder Tätigwerden sollen (z.B. Erteilung einer beantragten Baugenehmigung oder sonstiger Erlaubnisse).
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Einen ganz besonderen Schwerpunkt innerhalb der verwaltungsrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei nimmt speziell das Hochschulrecht, insb. das Kapazitätsrecht ein, welches von Rechtsanwalt Dr. Wesener betreut wird.
Aufgrund unserer Schwerpunktsetzung im Verwaltungsrecht werden oft auch verfassungsrechtliche Fragestellungen an uns herangetragen – und zwar aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, beispielsweise auch solchen des Zivil-, Sozial-, Steuer- oder Strafrechts. Schließlich stellt unsere Verfassung, das Grundgesetz, in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die gesamte Rechtsordnung dar. Insbesondere die dort verbrieften Grundrechte sind bei jedem staatlichen Handeln, so auch bei der Gesetzgebung, zu beachten.
Die Kanzlei Dr. Wesener bietet Ihnen eine umfassende anwaltliche Beratung und Betreuung auf allen Gebieten des Baurechts. Hierzu zählen sowohl das sog. „private Baurecht“ (Bau- und Architektenrecht) als auch sämtliche Felder des sog. „öffentlichen Baurechts“.
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in versicherungsrechtlichen Fällen an. Leider bedarf es in Anbetracht der Vielzahl von Versicherungen, dem sogenannten Kleingedruckten und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen immer mehr juristischer Kenntnisse bei der Bewertungen von Versicherungsverträgen.