Wann sollte ich mich spätestens bei meinem Anwalt melden?

 

Von daher empfiehlt es sich, für das Einklagen eines Studienplatzes zum jeweiligen Wintersemester, dass Sie sich möglichst bereits zum Frühjahr, spätestens aber in den Monaten Mai, Juni und Anfang Juli melden. Wenn ein Studienplatz zum Sommersemester eingeklagt werden soll, empfiehlt sich eine Bewerbung bereits zum Herbst des Vorjahres, spätestens aber November, Dezember oder gleich zu Anfang des neuen Kalenderjahres.   

 

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